Bedingungen für Techniker
Stand: 26. September 2026
§ 1 Geltungsbereich
(1) Diese Bedingungen regeln die Nutzung von Gastore Service (gastore-service.de) durch Servicetechniker („Techniker"). Betreiber ist die Gastore UG (haftungsbeschränkt), Wiedenzhausener Straße 17, 85254 Sulzemoos („Gastore").
(2) gastore-service.de ist die offizielle Seite von Gastore Service. Registrierungen, Aufträge und Abrechnungen laufen ausschließlich über diese Seite und über die in § 2a genannten Portale von Gastore.
(3) Techniker können sich nur als Unternehmer im Sinne von § 14 BGB registrieren.
§ 2 Leistung von Gastore
(1) Gastore stellt eine Plattform bereit, auf der Techniker ein Profil mit Einsatzgebieten, Leistungen und Preisen veröffentlichen. Kunden können Techniker nach Postleitzahl finden und per Auftragsformular beauftragen. Gastore leitet Aufträge per E-Mail an den Techniker weiter und erhält eine Kopie.
(2) Gastore wird nicht Vertragspartner der Serviceverträge zwischen Techniker und Kunde. Gastore schuldet keine Mindestzahl an Aufträgen.
(3) Die Kundenpreise, die im Profil angezeigt werden, ergeben sich aus den Preisen, die der Techniker bei der Registrierung angibt (seine Konditionen), zuzüglich eines Aufschlags von 25 % auf jeden Posten (Stundenlöhne, Zeitzuschläge, Anfahrt, Rüstpauschale), soweit mit Gastore nichts anderes schriftlich vereinbart ist. Der Techniker stimmt dem bei der Registrierung ausdrücklich zu. Die Kundenpreise sind Höchstpreise: Der Techniker darf dem Kunden für über Gastore Service vermittelte Aufträge nicht mehr berechnen.
(4) Für jeden über Gastore Service vermittelten Auftrag zahlt der Techniker an Gastore eine Vermittlungsvergütung. Sie entspricht dem Aufschlag von 25 % auf seine Nettopreise, also der Differenz zwischen Kundenpreis und seinen Konditionen, wie sie im Techniker-Bereich unter „Preise & Vergütung" ausgewiesen sind (Beispiel: Rechnung an den Kunden 125,00 € netto, davon 25,00 € Vergütung). Die Vergütung versteht sich zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer und fällt auch an, wenn der Techniker dem Kunden weniger als den Kundenpreis berechnet.
(4a) Totalschaden: Stellt der Techniker bei Ankunft fest, dass das Gerät nicht mehr repariert werden kann (Totalschaden), berechnet er dem Kunden nur die Anfahrt und die tatsächlich geleistete Arbeitszeit. Die Vermittlungsvergütung fällt nur auf diese Posten an.
(4b) Neugeräteverkauf: Verkauft der Techniker dem Kunden ein Neugerät, verzichtet Gastore auf eine Vergütung auf den Gerätepreis; für Anfahrt und Arbeitszeit des Einsatzes gilt Absatz 4. Der Techniker kann Gastore aus freien Stücken einen Beitrag zukommen lassen; dazu meldet er die Spende vorher schriftlich im Techniker-Bereich unter „Spenden“ oder per E-Mail. Gastore überweist solche Beiträge an den gewählten gemeinnützigen Zweck (Tiere in Not, Obdachlose, Menschen in Not, kranke Kinder) oder an eine vom Techniker genannte gemeinnützige Organisation (z. B. Schule, Kirche, Verein) und sendet dem Techniker innerhalb von 4 Wochen den Zahlungsbeleg mit Betrag und Namen. An Empfänger ohne nachgewiesene Gemeinnützigkeit wird nicht überwiesen. Der Techniker kann den Betrag auch eigenständig direkt an eine gemeinnützige Organisation spenden und dies im Techniker-Bereich vermerken; Gastore stellt dafür nichts in Rechnung. Der Techniker kann den Betrag Gastore auch zur freien Verfügung überlassen; Gastore entscheidet dann selbst über die Verwendung und stellt den Betrag mit der nächsten Vergütungsrechnung in Rechnung. Ein Anspruch auf einen solchen Beitrag besteht nicht.
(5) Gastore stellt die Vergütung erst in Rechnung, nachdem der Kunde den Techniker bezahlt hat. Der Techniker meldet den Zahlungseingang innerhalb von 7 Tagen im Techniker-Bereich unter „Aufträge“ mit Rechnungsnummer, Rechnungsbetrag netto und brutto und Datum des Zahlungseingangs und bewertet dabei den Kunden. Ist nach 4 Wochen seit Annahme des Auftrags keine Zahlung gemeldet, erinnert Gastore den Techniker per E-Mail, danach wöchentlich. Die Vergütung ist innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsstellung ohne Abzug fällig. Auf Anforderung legt der Techniker eine Kopie der Kundenrechnung vor. Gastore kann Aufzeichnungen zu vermittelten Aufträgen einsehen, soweit es für die Prüfung der Abrechnung nötig ist.
(6) Folgeaufträge desselben Kunden innerhalb von 12 Monaten nach einem vermittelten Auftrag gelten als vermittelt.
(7) Änderungen der Konditionen oder der Preisliste teilt Gastore mindestens 30 Tage vorher per E-Mail mit; der Techniker kann das Nutzungsverhältnis dann zum Inkrafttreten beenden.
§ 2a Weitere Vermittlungsportale von Gastore
(1) Gastore betreibt oder plant weitere Vermittlungsportale unter eigenem, neutralem Namen, die nicht unter der Marke Gastore Service auftreten („weitere Portale“). Der Techniker ist damit einverstanden, dass Gastore die in seinem Profil hinterlegten Angaben – insbesondere Einsatzgebiet, Standort, Gerätearten, Marken, Leistungen, Beschreibung und die Kundenpreise (seine Preise zuzüglich Aufschlag) – auch auf diesen weiteren Portalen veröffentlicht und ihm darüber Aufträge vermittelt.
(2) Für Aufträge über weitere Portale gelten diese Bedingungen entsprechend, insbesondere Kundenpreise, Annahme, Weiterleitung, Nachweis der Auftragserteilung, Zahlungsmeldung, Kundenbewertung und Vermittlungsvergütung. Die Aufträge verwaltet der Techniker einheitlich in seinem Bereich auf gastore-service.de.
(3) Auf den weiteren Portalen muss Gastore nicht als Marke genannt werden. Gesetzlich vorgeschriebene Angaben, insbesondere das Impressum mit dem Betreiber Gastore UG (haftungsbeschränkt), bleiben unberührt.
(4) Kundenbewertungen gelten portalübergreifend: Bewertungen aus allen Portalen werden Technikern angezeigt, die einen Auftrag dieses Kunden erhalten.
(5) Der Techniker kann der Veröffentlichung auf weiteren Portalen jederzeit per E-Mail an Gastore widersprechen; sie endet dann innerhalb von 14 Tagen.
§ 3 Registrierung und Freischaltung
(1) Der Techniker macht bei der Registrierung wahre und vollständige Angaben und hält sie aktuell, insbesondere Firma, Rechtsform, Anschrift, Vertretungsberechtigten, USt-IdNr. und Registerangaben. Diese Angaben erscheinen im Profil als Anbieterkennzeichnung.
(2) Gastore prüft die Angaben vor der Freischaltung. Ein Anspruch auf Freischaltung besteht nicht.
(3) Die Zugangsdaten sind geheim zu halten. Der Techniker haftet für Handlungen, die über seinen Zugang vorgenommen werden, soweit er sie zu vertreten hat.
§ 4 Pflichten des Technikers
(1) Der Techniker bietet nur Leistungen an, für die er qualifiziert ist und die erforderlichen Genehmigungen und Nachweise besitzt (zum Beispiel Sachkunde nach der Chemikalien-Klimaschutzverordnung für Arbeiten an Kälteanlagen, Eintragung in die Handwerksrolle, soweit erforderlich).
(2) Der Techniker berechnet vermittelten Kunden höchstens die im Profil angezeigten Preise und rechnet die Arbeitszeit in dem Minutentakt ab, den er bei der Registrierung gewählt hat und der im Profil angezeigt wird (10, 15, 20 oder 60 Minuten). Er gibt auf der Rechnung die Auftragsnummer von Gastore Service an.
(4) Der Techniker ruft Kunden innerhalb von 24 bis 48 Stunden nach Eingang eines Auftrags zurück. Bietet er Notdienst an, ruft er bei Notdienst-Aufträgen innerhalb von 12 bis 24 Stunden zurück. Kann er einen Auftrag nicht übernehmen, teilt er das dem Kunden innerhalb derselben Frist mit.
(4b) Der Techniker nimmt jeden Auftrag, den er übernimmt, über den Link in der Auftrags-E-Mail oder im Bereich „Aufträge“ an, spätestens innerhalb von 24 Stunden nach Eingang. Nimmt er nicht rechtzeitig an, leitet Gastore den Auftrag zusätzlich an bis zu zwei weitere Techniker in der Nähe weiter; den Auftrag erhält, wer ihn zuerst annimmt. Wurde ein Auftrag von einem anderen Techniker übernommen, wird der Techniker für diesen Auftrag nicht mehr tätig.
(4c) Der Techniker kann Kunden nach dem Einsatz bewerten (Zahlungsverhalten, Umgangston, Zuverlässigkeit, Sauberkeit am Einsatzort, Gesamteindruck, je 1–10). Er bewertet wahrheitsgemäß, sachlich und nur aufgrund eigener Erfahrung mit dem jeweiligen Auftrag. Die ihm angezeigten Bewertungen anderer Techniker behandelt er vertraulich und gibt sie nicht an Dritte weiter.
(4a) Vor Beginn der Arbeiten lässt der Techniker den Kunden oder eine von ihm am Einsatzort benannte berechtigte Person den Arbeitsauftrag unterschreiben (Auftragsnummer, Leistung, Preise laut Profil, Datum). Er bewahrt den unterschriebenen Arbeitsauftrag mindestens 3 Jahre auf und stellt Gastore auf Anforderung eine Kopie zur Verfügung. Zusammen mit dem Auftragsprotokoll von Gastore dient er als Nachweis der Auftragserteilung.
(5) Der Techniker hält sein Einsatzgebiet aktuell und nimmt Gebiete heraus, in denen er nicht tätig werden kann.
(6) Profiltexte und Logos dürfen keine Rechte Dritter verletzen, nicht irreführend sein und keine Telefonnummern, E-Mail-Adressen oder Links enthalten. Siegel, Zertifikate und Herstellerlogos darf der Techniker nur verwenden, wenn er dazu berechtigt ist.
(7) Der Techniker stellt dem Kunden selbst Rechnung und ist für Gewährleistung, Haftung und die Erfüllung seiner Pflichten gegenüber dem Kunden allein verantwortlich.
§ 5 Datenschutz
(1) Kundendaten aus Aufträgen verarbeitet der Techniker als eigener Verantwortlicher im Sinne der DSGVO und nur zur Durchführung des jeweiligen Auftrags. Eine Nutzung für Werbung ist nur mit Einwilligung des Kunden zulässig.
(2) Der Techniker trifft angemessene Sicherheitsmaßnahmen und löscht Kundendaten, sobald sie nicht mehr benötigt werden und keine Aufbewahrungspflichten bestehen.
§ 6 Rechte an Inhalten
Der Techniker räumt Gastore für die Dauer der Nutzung das einfache, unentgeltliche Recht ein, Profiltexte, Logo und Angaben auf gastore-service.de öffentlich zugänglich zu machen und dafür technisch anzupassen.
§ 7 Sperrung und Beendigung
(1) Der Techniker kann sein Konto jederzeit in seinem Bereich löschen.
(2) Gastore kann das Nutzungsverhältnis mit einer Frist von 14 Tagen per E-Mail kündigen.
(3) Gastore kann Profile ganz oder teilweise sperren, wenn der Techniker gegen diese Bedingungen verstößt, rechtswidrige Inhalte veröffentlicht oder sich Kundenbeschwerden über nicht eingehaltene Preise oder Rückrufzeiten häufen. Gastore teilt dem Techniker die Gründe per E-Mail mit (Art. 17 Digital Services Act). Der Techniker kann dagegen per E-Mail an info@gastore.de Einwände erheben; Gastore prüft sie und teilt das Ergebnis mit.
§ 8 Haftung und Freistellung
(1) Gastore haftet gegenüber dem Techniker unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit. Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist die Haftung auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt; im Übrigen ist sie ausgeschlossen.
(2) Der Techniker stellt Gastore von Ansprüchen Dritter frei, die auf seinen Profilinhalten oder der Ausführung seiner Aufträge beruhen, soweit er dies zu vertreten hat.
§ 9 Änderungen und Schlussbestimmungen
(1) Gastore kann diese Bedingungen mit einer Ankündigung von mindestens 30 Tagen per E-Mail ändern. Widerspricht der Techniker nicht bis zum Inkrafttreten, gelten die Änderungen; auf diese Folge weist Gastore in der Ankündigung hin. Widerspricht er, kann jede Seite das Nutzungsverhältnis zum Inkrafttreten beenden.
(2) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Gerichtsstand ist, soweit zulässig, der Sitz von Gastore.