Nutzungsbedingungen für Kunden

Stand: 27. September 2026

§ 1 Anbieter und Geltungsbereich

(1) Gastore Service (gastore-service.de) wird betrieben von der Gastore UG (haftungsbeschränkt), Wiedenzhausener Straße 17, 85254 Sulzemoos („Gastore").

(2) Diese Bedingungen gelten für die Nutzung von Gastore Service durch Kunden, die Servicetechniker suchen und beauftragen. gastore-service.de ist die offizielle Seite von Gastore Service.

(3) Das Angebot richtet sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne von § 14 BGB, juristische Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtliche Sondervermögen. Verbraucher im Sinne von § 13 BGB sind von der Nutzung ausgeschlossen.

§ 2 Vertragspartner

Vertragspartner des Kunden ist entweder die Gastore UG oder ein selbständiger Partner-Techniker. Name und Anschrift des Vertragspartners teilt Gastore dem Kunden mit der Auftragsbestätigung per E-Mail mit, spätestens vor Beginn der Arbeiten. Der Vertragspartner stellt die Rechnung.

(1) Gastore als Vertragspartner: Gastore führt die Leistungen durch eigene Servicetechniker oder beauftragte Servicepartner aus. Für diese Aufträge gelten die Regelungen dieser Bedingungen mit der Maßgabe, dass „Techniker" Gastore bezeichnet. Für Mängel und Schäden aus der Ausführung haftet Gastore nach den gesetzlichen Vorschriften unter Berücksichtigung von § 7 Abs. 2. Die Anfahrt wird als Pauschale nach Entfernungszone berechnet (Straßenkilometer der einfachen Strecke vom Standort des ausführenden Technikers zum Einsatzort laut Routenplaner); zusätzlich fällt die im Profil genannte Rüstpauschale je Einsatz an. Die auf der Website angezeigte Entfernung ist eine Schätzung.

(2) Partner-Techniker als Vertragspartner: Vertragspartner ist der in der Auftragsbestätigung genannte Techniker. Die im Profil angezeigten Preise sind die mit Gastore vereinbarten Höchstpreise; der Techniker darf nicht mehr berechnen. Für diese Profile gelten die folgenden Regelungen zur Vermittlung.

§ 2a Leistung von Gastore bei Partner-Technikern: Vermittlung

(1) Gastore stellt eine Plattform bereit, auf der selbständige Servicetechniker („Techniker") ihre Leistungen, Einsatzgebiete und Preise anbieten und Kunden sie per E-Mail beauftragen können.

(2) Gastore selbst erbringt keine Reparatur-, Wartungs- oder sonstigen Serviceleistungen und wird nicht Vertragspartner des Servicevertrags. Vertragspartner des Kunden ist ausschließlich der jeweilige Techniker, dessen Name und Anschrift in der Auftragsbestätigung genannt sind.

(3) Die Angaben in den Profilen, insbesondere Leistungen, Marken, Preise und Einsatzgebiete, stammen von den Technikern. Gastore prüft Techniker vor der Freischaltung, übernimmt aber keine Gewähr für die Richtigkeit ihrer Angaben und die Qualität ihrer Leistungen.

§ 3 Auftrag und Vertragsschluss

(1) Erste Auftragserteilung (online): Mit dem Absenden des Auftragsformulars über die Schaltfläche „Auftrag verbindlich erteilen" gibt der Kunde gegenüber dem Vertragspartner ein verbindliches Angebot auf Abschluss eines Servicevertrags zu den im Profil angezeigten Preisen ab. Dabei bestätigt er ausdrücklich, als Unternehmer zu handeln, zur Auftragserteilung für die angegebene Firma berechtigt und zur Bezahlung der Rechnung in der Lage zu sein.

(2) Dokumentation: Gastore dokumentiert die Auftragserteilung mit Datum und Uhrzeit, den übermittelten Angaben, dem Wortlaut der vom Kunden bestätigten Erklärungen, dem Stand dieser Bedingungen sowie der IP-Adresse und der Browserkennung, von der aus der Auftrag gesendet wurde (Auftragsprotokoll). Das Auftragsprotokoll erhält der Kunde per E-Mail; eine gleichlautende E-Mail geht an den Techniker und an Gastore. Das Auftragsprotokoll dient als Nachweis der Auftragserteilung.

(3) Gastore leitet den Auftrag per E-Mail an den Techniker weiter. Der Vertrag kommt zustande, wenn der Techniker den Auftrag bestätigt, telefonisch, per E-Mail oder durch Beginn der Arbeiten.

(4) Zweite Auftragserteilung (vor Ort): Vor Beginn der Arbeiten bestätigt der Kunde den Auftrag ein zweites Mal durch Unterschrift auf dem Arbeitsauftrag (Auftragsformular) des Technikers. Der Kunde stellt sicher, dass am Einsatzort eine zur Unterschrift berechtigte Person anwesend ist. Der unterschriebene Arbeitsauftrag dient als zweiter Nachweis der Auftragserteilung. Der Kunde hat den Auftrag damit zweimal erteilt und zweimal bestätigt: online nach Abs. 1 und schriftlich nach diesem Absatz.

(5) Weiterleitung: Nimmt der Techniker den Auftrag nicht innerhalb von 24 Stunden an, darf Gastore den Auftrag an bis zu zwei weitere Servicetechniker in der Nähe des Einsatzorts weiterleiten. Der Kunde wird darüber per E-Mail informiert. Den Auftrag erhält der Techniker, der ihn zuerst annimmt; dann gelten dessen Preise laut Profil. Wegen der größeren Entfernung können höhere Anfahrtskosten anfallen. Möchte der Kunde auf den zuerst informierten Techniker warten, teilt er dies Gastore mit, bevor ein anderer Techniker den Auftrag angenommen hat. Name, Anschrift und Preise des übernehmenden Technikers erhält der Kunde mit der Übernahmebestätigung.

(6) Der Techniker ruft den Kunden in der Regel innerhalb von 24 bis 48 Stunden nach Eingang des Auftrags zurück. Wählt der Kunde „Notdienst erwünscht" und bietet der Techniker Notdienst an, erfolgt der Rückruf in der Regel innerhalb von 12 bis 24 Stunden. Die Techniker haben sich gegenüber Gastore zu diesen Rückrufzeiten verpflichtet; ein Anspruch des Kunden gegen Gastore auf einen Rückruf innerhalb dieser Zeiten entsteht dadurch nicht.

§ 4 Preise

(1) Es gelten die im Profil des Technikers zum Zeitpunkt des Auftrags angezeigten Preise. Alle Preise verstehen sich netto zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer.

(2) Die Arbeitszeit wird in dem Minutentakt abgerechnet, der im Profil des Technikers angegeben ist (10, 15, 20 oder 60 Minuten); jeder angefangene Takt wird voll berechnet. Die Anfahrt wird als Pauschale nach Entfernungszone berechnet (Straßenkilometer der einfachen Strecke laut Routenplaner); zusätzlich kann die im Profil genannte Rüstpauschale je Einsatz anfallen. Zeitzuschläge für Samstag, Sonn- und Feiertag und Nacht gelten nur auf die Arbeitszeit.

(3) Bei Notdienst ist der Preis abhängig von der Uhrzeit des Einsatzes; es gelten die Zeitzuschläge der Preisliste im Profil.

(5) Ersatzteile und Material werden gesondert nach Absprache mit dem Techniker berechnet.

(6) Die Rechnung stellt der Vertragspartner. Zahlungen erfolgen an ihn.

§ 5 Verbindlichkeit und Stornierung

(1) Mit der Auftragsbestätigung durch den Techniker ist der Vertrag verbindlich geschlossen. Eine kostenfreie Stornierung ist danach nicht mehr möglich.

(2) Kündigt der Kunde den Vertrag nach der Auftragsbestätigung, kann der Techniker die vereinbarte Vergütung abzüglich ersparter Aufwendungen verlangen (§ 648 BGB). Bereits angefallene Kosten, insbesondere Fahrtkosten und Anfahrtsgebühr, werden in jedem Fall berechnet.

(3) Ein gesetzliches Widerrufsrecht besteht nicht, da das Angebot sich ausschließlich an Unternehmer richtet.

§ 6 Pflichten des Kunden

(1) Der Kunde macht im Auftragsformular wahre und vollständige Angaben, insbesondere zu Einsatzort, Gerät und Störung.

(2) Der Kunde sorgt dafür, dass der Techniker zum vereinbarten Termin Zugang zum Gerät hat und eine zur Unterschrift des Arbeitsauftrags berechtigte Person anwesend ist.

(3) Zahlungsfähigkeit: Mit jeder Auftragserteilung versichert der Kunde, dass er die Rechnung bezahlen kann und bezahlen wird. Wer einen Auftrag erteilt, obwohl er bereits zu diesem Zeitpunkt weiß, dass er die Rechnung nicht bezahlen kann oder nicht bezahlen will, täuscht über seine Zahlungsfähigkeit oder Zahlungsbereitschaft. Ein solches Verhalten kann als Betrug nach § 263 des Strafgesetzbuchs strafbar sein. Gastore und der Techniker behalten sich in diesem Fall vor, Strafanzeige zu erstatten und alle zivilrechtlichen Ansprüche geltend zu machen. Als Nachweis dienen das Auftragsprotokoll (§ 3 Abs. 2) und der unterschriebene Arbeitsauftrag (§ 3 Abs. 4).

(4) Rechnungen sind, soweit nicht anders vereinbart, innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungserhalt ohne Abzug zu bezahlen.

§ 6a Kundenbewertung durch Techniker

(1) Techniker, die einen Auftrag des Kunden ausgeführt haben, können den Kunden nach dem Einsatz in fünf Kriterien mit 1 bis 10 Punkten bewerten: Zahlungsverhalten, Umgangston, Zuverlässigkeit, Sauberkeit am Einsatzort und Gesamteindruck. Freitexte sind nicht vorgesehen.

(2) Die Bewertungen sind nicht öffentlich. Sie werden nur Technikern angezeigt, die einen Auftrag dieses Kunden über Gastore Service oder ein weiteres Vermittlungsportal der Gastore UG erhalten, damit diese den Auftrag einschätzen können. Bewertungen werden nach 24 Monaten gelöscht.

(3) Der Kunde kann Auskunft über die zu ihm gespeicherten Bewertungen verlangen und unrichtigen Bewertungen widersprechen; Gastore prüft den Widerspruch und löscht Bewertungen, die sich nicht belegen lassen.

§ 7 Haftung von Gastore

(1) Für Leistungen der Partner-Techniker, insbesondere für Mängel, Schäden und Verzug bei der Ausführung, haftet ausschließlich der jeweilige Partner-Techniker. Ist Gastore Vertragspartner, gilt § 2 Abs. 1.

(2) Gastore haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit sowie nach dem Produkthaftungsgesetz. Bei leicht fahrlässiger Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf, ist die Haftung auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt. Im Übrigen ist die Haftung von Gastore für leichte Fahrlässigkeit ausgeschlossen.

(3) Gastore gewährleistet keine ständige Verfügbarkeit der Plattform.

§ 8 Schlussbestimmungen

(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

(2) Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist Gerichtsstand für Streitigkeiten mit Gastore der Sitz von Gastore.

(3) Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.